Ein lebenswertes Starnberg – wer wünscht sich das nicht?

Aber ist eine Stadt, deren Straßen in vielen Bereichen Buckelpisten gleichen, noch lebenswert? Wie beurteilen Sie eine Stadt, die ihre Schulen nicht im erforderlichen Maße instand halten kann? Gilt das Prädikat für eine Stadt, die es sich leistet, Baudenkmäler wie den "Bayerischen Hof", das VHS-Gebäude oder das Bahnhofsgebäude verfallen zu lassen?

Und dann ist da noch der neue Bahnvertrag, der die Stadt zur Beibringung von weit über 200 Millionen Euro verpflichtet. Die drohende Konsequenz: weitere Überschuldung der Stadtfinanzen. Die drohende Folge: alle nicht zwingend notwendigen Ausgaben müssen reduziert oder gestrichen werden. Also weniger Geld für Vereine, Musikschule, soziale Projekte und vieles mehr. Ist das lebenswert?

Doch wer ist verantwortlich dafür, unsere Stadt lebenswert zu machen?

Die Stadtverwaltung, allen voran der Bürgermeister, hat die originäre Aufgabe, das Gemeinwohl zu fördern und zu sichern*1. Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Bürger und dafür zuständig, die Gemeinde zu vertreten, zu verwalten und Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu treffen.*2

Haben also die Bürger mit der Wahl des Stadtrats und des Bürgermeisters alle Verantwortung für das Wohl der Stadt abgegeben? Wir sind der Meinung: NEIN. Da, wo das Handeln von Stadtrat und Verwaltung gegen das Gemeinwohl erfolgt oder Gemeinwohlaufgaben offensichtlich nicht im erforderlichen Rahmen angegangen werden, halten wir es für richtig, darauf hinzuweisen und konstruktiv an der Meinungsbildung zu probaten Lösungen mitzuwirken. Bildlich gesprochen: wir legen Finger in die Wunden und möchten deren Heilung unterstützen.

Eingeladen sind alle, die überparteilich daran mitwirken möchten, unsere Stadt Stück für Stück lebenswerter zu machen. Sprechen Sie uns an oder senden uns Ihren ausgefüllten Aufnahmeantrag.

 

*1 Die historisch begründete, vorrangige Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist, so gab sich das bereits im frühen Mittelalter, das in Anspruch genommene Territorium in seiner finanziellen Basis zu sichern, sowie es nach innen und nach außen zu schützen. Die Eingriffverwaltung, auch Ordnungs- oder Steuerverwaltung ist deswegen das klassische Handlungsareal der öffentlichen Verwaltung. … In unseren Tagen steht auch die öffentliche Verwaltung des geschaffenen Wohlfahrtsstaates mit beispielsweise Arbeitslosengeld oder öffentlichen Institution der Daseinsvorsorge als Aufgabe an.

Die öffentliche Verwaltung umfasst alle Einrichtungen und Personen, die mit der Ausführung von Aufgaben des Staates betraut sind. Sie dient dazu, das Gemeinwohl zu fördern und zu sichern. Zu den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zählen beispielsweise die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, die Erbringung von Sozialleistungen sowie die Schaffung und Erhaltung von Infrastruktur.

(Quelle: www.juraforum.de/lexikon/oeffentliche-verwaltung)

*2Die Exekutive der gewählten Vertreter einer Stadt besteht aus zwei Säulen, dem Bürgermeister und seinen Stellvertretern sowie dem Stadtrat. Während der Bürgermeister vor allem das Tagesgeschäft erledigt, der Verwaltung vorsteht und die Stadt nach außen und innen repräsentiert, sind die Ratsherren und Ratsherrinnen im Stadtrat dafür zuständig, über Entscheidungen zu beraten und abzustimmen. … Die hauptsächliche Arbeit des Stadtrates besteht in Deutschland darin, ab seiner Wahl über die Nutzung von Geldern, über städtebauliche, soziale und wirtschaftliche Themen zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen. Somit wirkt er als politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.

(Quelle: www.merkur.de/politik/stadtrat-exekutive-staedten-deutschland-13844047.html)